Es gibt im Freistaat Sachsen gemäß dem Geodatendienst Sachsen 432 Gemeinden, die in insgesammt 5922 Gemarkungen unterteilt sind (Stand: 01.01.2014). Diese wiederrum werden in entsprechenden Flurstücke unterteilt.
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Wählen Sie erst den Anfangsbuchstaben der Stadt oder Gemeinde und klicken Sie dann auf den gewünschten Eintrag, um die Gemarkungen der entsprechenden Gemeinde anzuzeigen.
Bei Katastervermessungen sind wir aufgrund der Gesetze auf Sachsen beschränkt - bei Ingenieurvermessung gibt es diese Beschränkung nicht. Überwiegend sind wir aufgrund der Ortsnähe in Westsachsen, dort vor allem in Zwickau und Umgebung, tätig.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]