Stadt bzw. Gemeinde Bad Düben

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Bad Düben wird unterteilt in die Gemarkungen Bad Düben, Bad Düben Flur 1, Bad Düben Flur 10, Bad Düben Flur 11, Bad Düben Flur 12, Bad Düben Flur 13, Bad Düben Flur 14, Bad Düben Flur 15, Bad Düben Flur 16, Bad Düben Flur 17, Bad Düben Flur 18, Bad Düben Flur 19, Bad Düben Flur 2, Bad Düben Flur 20, Bad Düben Flur 21, Bad Düben Flur 3, Bad Düben Flur 4, Bad Düben Flur 5, Bad Düben Flur 6, Bad Düben Flur 7, Bad Düben Flur 8, Bad Düben Flur 9, Schnaditz, Schnaditz Flur 1, Schnaditz Flur 2, Schnaditz Flur 3, Schnaditz Flur 4, Schnaditz Flur 5, Schnaditz Flur 6, Schnaditz Flur 7, Tiefensee, Tiefensee Flur 1, Tiefensee Flur 2, Tiefensee Flur 3, Tiefensee Flur 4, Tiefensee Flur 5, Tiefensee Flur 6, Tiefensee Flur 7, Wellaune, Wellaune Flur 1, Wellaune Flur 2, Wellaune Flur 3, Wellaune Flur 4, Wellaune Flur 5 und Zschepplin Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Bad Düben vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzverhandlung

Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.

Grundstücksfläche im Sinne der BauNVO

Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. [BauNVO §19 Abs.3]

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