Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung (§17 SächsVermKatGDVO)
Es gibt im Moment keine öffentlichen Ankündigungen bzw. Bekanntmachungen.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegung als bekannt gegeben.
Für weitere Informationen und bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Dokumente ligen im PDF-Format vor. Zum Anzeigen benötigen Sie einen entsprechenden Betrachter.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.
... meint eigentlich den Lageplan zum Baugesuch
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.