Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins in der Gemarkung Niederhaßlau
Im Rahmen einer Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes sollen Grenzen des Flurstückes Nr. 480/2 in der Gemeinde Wilkau-Haßlau, Gemarkung Niederhaßlau, bestimmt werden.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung. Mit der Katastervermessung sollen bestehende Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und neue Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte des genannten Flurstückes sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Zur Wahrung der Rechte der Beteiligten ist in § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen vorgesehen. Diese Anhörung findet im Rahmen eines Grenztermines statt, bei dem für die Beteiligten die Möglichkeit besteht, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Außerdem wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen.
Der Grenztermin beginnt am Dienstag, den 10.06.2025 um 10:00 Uhr in Niederhaßlau, gegenüber Oberhohndorfer Weg 19 – Ecke Florian-Geyer-Weg.
Die teilnehmenden Beteiligten müssen sich zum Grenztermin mit Ihren Personalausweis oder einem vergleichbaren Domument ausweisen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine vom Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass Sie nicht zur Teilnahme am Termin verpflichtet sind. Die Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden.
gez. Ralf Sonntag
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.
Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]