öffentliche Ankündigungen

Ankündigung Vermessung Reinsdorf, Gabelsbergerstraße

Vermessungsarbeiten zur Straßenschlussvermessung an der Gabelsbergerstraße in Reinsdorf

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Ralf Sonntag führt mit seinen Mitarbeitern im Auftrag der Gemeinde Reinsdorf eine Katastervermessung durch.

Das Ziel ist die Zuordnung von Flurstücksteilen entsprechend der tatsächlichen Nutzung nach dem erfolgten Ausbau der Straße.

Betroffen sind die Flurstücke der Gabelsbergerstraße 1A bis 15 (Einmündung Straße der Befreiung bis Einmündung Firmengelände Linamar) und teilweise die jeweils dahinter liegenden Flurstücke. Für die Arbeiten müssen die in diesem Bereich liegenden Flurstücke betreten werden - auch solche, die nicht direkt betroffen sind.

Die Arbeiten werden voraussichtlich am 12.02.2024 beginnen. Bitte gewährleisten Sie, dass die Flurstücke für die Mitarbeiter zugänglich und nach Möglichkeit die vor­handenen Grenzmarken sichtbar sind.

Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.

Die rechtliche Grundlage der Arbeiten ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz vom 29.01.2008. Gemäß § 5 ist den Mitarbeitern das Betreten der Flur­stücke gestattet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ralf Sonntag, Gutwasserstr. 12, 08056 Zwickau, Tel. 0375-210053.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Negativzeugnis

Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.

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