Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.

Baulasten sind keine eintragungsfähigen Rechte bzw. Belastungen. Sie werden im Baulastenverzeichnis nachgewiesen. Das Grundbuch wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Gebiet sich die jeweiligen Grundstücke befinden. Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt.

  • Das Deckblatt
  • Das Bestandsverzeichnis enthält alle Angaben des Liegenschaftskatasters (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart).
  • In der Abteilung I stehen die Angaben zum Eigentümer.
  • Die Abteilung II enthält Rechte, Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzugsrechte, Geh- und Fahrtrechte).
  • In Abteilung III werden die Hypotheken und Grundschulden geführt.
Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Bodenrichtwert

Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.

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