ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Man unterscheidet in der Regel zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung erfolgt z.B. durch Pfähle und kann zur Begrenzung für den Aushub einer Baugrube dienen. Auch ein geplanter Weg kann so in die Örtlichkeit übertragen werden, um sich einen augenscheinlichen Eindruck über dessen Wirkung im Gelände verschaffen zu können. Bei einer Feinabsteckung werden die in die Örtlichkeit übertragenen Punkte so vermarkt, dass sie millimetergenau identifiziert werden können. Die Feinabsteckung eines Gebäudes erfolgt in der Regel mit Nägeln auf ein Schnurgerüst oder direkt auf die Grundplatte eines Gebäudes und dient zur Kennzeichnung der genauen Position der zu errichtenden Wände. Die Absteckung kann die Amtliche Gebäudeaufnahme nach der Bauausführung nicht ersetzten! [SächsBO § 70 (7)]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Nachholung der Abmarkung

Wurde die Abmarkung eines Grenzpunktes ausgesetzt, so ist sie nachzuholen, wenn der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Baumaßnahmen für ein neues Eigenheim abgeschlossen sind. [SächsVermKatGDVO §16]

Geschieht dies innerhalb einer Frist von drei Jahren, so kann dies ohne Antrag erfolgen und es ist derjenige Kostenschuldner, der auch Kostenschuldner der ursprünglichen Vermessung war. Die Nachholung der Abmarkung wird dann grundsätzlich von der Stelle ausgeführt, die die Abmarkung ausgesetzt hat. Sind die Aussetzungsgründe weggefallen ist es sehr hilfreich, wenn die jeweiligen Eigentümer dem Vermesser einen Hinweis geben, dass die Abmarkung nun erfolgen kann.

Nach der Frist von drei Jahren erfolgt die Nachholung nur auf Antrag eines angrenzenden Eigentümers und Kostenschuldner ist derjenige, der den Antrag stellt oder der die Übernahme der Kosten schriftlich erklärt.

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

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