Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]