Vermessungsbüro Ralf Sonntag

Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau
Telefon:
0375 210 053
E-Mail:
info @ vermessung-sonntag.de
Bewerbungen senden Sie bitte an
bewerbung @ vermessung-sonntag.de
(bitte entfernen Sie die Leerzeichen vor und nach @)
Kein Zugang für verschlüsselte und elektronisch signierte Dokumente.

Das Büro ist grundsätzlich Montags bis Freitags zwischen 7:00 und 15:30 Uhr besetzt. Oft sind wir auch später noch zu sprechen - rufen Sie doch einfach an.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch im Büro wünschen,  ist es generell ratsam, einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren. Dann können wir sicherstellen, dass die dafür geeigneten Personen auch anwesend sind. Natürlich können Sie auch einfach so vorbeikommen.
An Feiertagen, Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Büro im Regelfall nicht besetzt bzw. werden nur Wartungsarbeiten durchgeführt.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben oder eine Beratung wünschen, können Sie gern obige Kontaktdaten nutzen. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Hier können Sie ein Antragsformular zur Katastervermessung im PDF-Format herunterladen. Für die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster gibt es ein vereinfachtes Formular

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

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