Vermessungsbüro Ralf Sonntag

Gutwasserstr. 12
08056 Zwickau
Telefon:
0375 210 053
E-Mail:
info @ vermessung-sonntag.de
Bewerbungen senden Sie bitte an
bewerbung @ vermessung-sonntag.de
(bitte entfernen Sie die Leerzeichen vor und nach @)
Kein Zugang für verschlüsselte und elektronisch signierte Dokumente.

Das Büro ist grundsätzlich Montags bis Freitags zwischen 7:00 und 15:30 Uhr besetzt. Oft sind wir auch später noch zu sprechen - rufen Sie doch einfach an.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch im Büro wünschen,  ist es generell ratsam, einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren. Dann können wir sicherstellen, dass die dafür geeigneten Personen auch anwesend sind. Natürlich können Sie auch einfach so vorbeikommen.
An Feiertagen, Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Büro im Regelfall nicht besetzt bzw. werden nur Wartungsarbeiten durchgeführt.

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen und Angeboten haben oder eine Beratung wünschen, können Sie gern obige Kontaktdaten nutzen. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Hier können Sie ein Antragsformular zur Katastervermessung im PDF-Format herunterladen. Für die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster gibt es ein vereinfachtes Formular

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

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