Hier sehen Sie einen Auszug aus den Leistungen, die wir für Sie erbringen können.

Katastervermessung

  • Grenzwiederherstellung
  • Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
  • Zerlegung von Flurstücken (Teilungsvermessung)
  • Sonderung
  • Straßenschlussvermessung
  • Bescheinigung von Tatsachen bezüglich Flurstücksgrenzen, z.B. Überschreitung einer Grenze durch ein Gebäude oder eine Abstandsfläche

Ingenieur- und Eisenbahnvermessung

  • Lage- und Höhenplan
  • Lageplan zum Baugesuch
  • Bestandsplan, Leitungsplan
  • Eisenbahnvermessung
  • gleisgeometrische Projektierung
  • Bauabsteckung
  • Nivellement und Feinnivellement
  • Gebäudegrundriss und -querschnitt
  • Profile
  • Massenberechnung
  • Kontroll- und Überwachungsmessung

Dies ist nur ein Ausschnitt aus den möglichen Leistungen. Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung nicht dabei sein - so fragen Sie uns bitte.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

Grundstücksfläche im Sinne der BauNVO

Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. [BauNVO §19 Abs.3]

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