"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Mit Einmessen kann gemeint sein:

  • Die Grob- oder Feinabsteckung eines zu errichtenden Gebäudes oder eines anderen Bauwerkes,
  • die Ermittlung der Lage eines vorhandenen Gebäudes oder eines anderen Objektes,
  • die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster,
  • die Feststellung einer neuen Grenze,
  • die Kalibrierung der Messmittel einer Industriemaschine,
  • und weiteres.

Ohne weitere Angaben zum Begriff ist nicht erkennbar, was wirklich gemeint ist. Bitte versuchen Sie daher, an Stelle von "Einmessen" einen Begriff zu verwenden, der das Vorhaben klar kennzeichnet. Zumindest sollte dies aber aus dem weiteren Text eindeutig hervor gehen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Abstandsflächen

sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]

Wandergrenzstein

"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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