"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Mit Einmessen kann gemeint sein:

  • Die Grob- oder Feinabsteckung eines zu errichtenden Gebäudes oder eines anderen Bauwerkes,
  • die Ermittlung der Lage eines vorhandenen Gebäudes oder eines anderen Objektes,
  • die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster,
  • die Feststellung einer neuen Grenze,
  • die Kalibrierung der Messmittel einer Industriemaschine,
  • und weiteres.

Ohne weitere Angaben zum Begriff ist nicht erkennbar, was wirklich gemeint ist. Bitte versuchen Sie daher, an Stelle von "Einmessen" einen Begriff zu verwenden, der das Vorhaben klar kennzeichnet. Zumindest sollte dies aber aus dem weiteren Text eindeutig hervor gehen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.