Stadt bzw. Gemeinde Lohsa

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Lohsa wird unterteilt in die Gemarkungen Driewitz, Driewitz Flur 1, Friedersdorf, Friedersdorf Flur 1, Friedersdorf Flur 1, Groß Särchen, Hermsdorf, Hermsdorf Flur 1, Hermsdorf Flur 2, Hermsdorf Flur 3, Hermsdorf Flur 4, Hermsdorf Flur 4, Koblenz, Koblenz Flur 1, Koblenz Flur 10, Koblenz Flur 2, Koblenz Flur 4, Koblenz Flur 5, Koblenz Flur 8, Lippen, Lippen Flur 1, Lippen Flur 2, Lippen Flur 3, Lippen Flur 4, Lippen Flur 5, Lippen Flur 6, Litschen, Litschen Flur 1, Litschen Flur 2, Litschen Flur 3, Litschen Flur 4, Litschen Flur 5, Lohsa, Lohsa Flur 1, Lohsa Flur 10, Lohsa Flur 11, Lohsa Flur 12, Lohsa Flur 2, Lohsa Flur 3, Lohsa Flur 4, Lohsa Flur 5, Lohsa Flur 6, Lohsa Flur 6, Lohsa Flur 7, Lohsa Flur 8, Lohsa Flur 9, Mortka, Mortka Flur 1, Mortka Flur 1, Mortka Flur 2, Neustadt Flur 15, Riegel, Riegel Flur 1, Särchen, Särchen Flur 1, Särchen Flur 2, Särchen Flur 3, Särchen Flur 4, Särchen Flur 5, Särchen Flur 5, Scheibe, Scheibe Flur 1, Scheibe Flur 2, Seidewinkel Flur 16, Steinitz, Steinitz Flur 1, Steinitz Flur 1, Steinitz Flur 2, Steinitz Flur 2, Steinitz Flur 3, Steinitz Flur 3, Weißig, Weißig Flur 1, Weißig Flur 2, Weißkollm, Weißkollm Flur 1, Weißkollm Flur 2, Weißkollm Flur 2, Weißkollm Flur 3, Weißkollm Flur 4, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 6, Weißkollm Flur 7, Weißkollm Flur 8 und Weißkollm Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Lohsa vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Teilung eines Grundstückes

Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Nachholung der Abmarkung

Wurde die Abmarkung eines Grenzpunktes ausgesetzt, so ist sie nachzuholen, wenn der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Baumaßnahmen für ein neues Eigenheim abgeschlossen sind. [SächsVermKatGDVO §16]

Geschieht dies innerhalb einer Frist von drei Jahren, so kann dies ohne Antrag erfolgen und es ist derjenige Kostenschuldner, der auch Kostenschuldner der ursprünglichen Vermessung war. Die Nachholung der Abmarkung wird dann grundsätzlich von der Stelle ausgeführt, die die Abmarkung ausgesetzt hat. Sind die Aussetzungsgründe weggefallen ist es sehr hilfreich, wenn die jeweiligen Eigentümer dem Vermesser einen Hinweis geben, dass die Abmarkung nun erfolgen kann.

Nach der Frist von drei Jahren erfolgt die Nachholung nur auf Antrag eines angrenzenden Eigentümers und Kostenschuldner ist derjenige, der den Antrag stellt oder der die Übernahme der Kosten schriftlich erklärt.

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