Stadt bzw. Gemeinde Lohsa

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Lohsa wird unterteilt in die Gemarkungen Driewitz, Driewitz Flur 1, Friedersdorf, Friedersdorf Flur 1, Friedersdorf Flur 1, Groß Särchen, Hermsdorf, Hermsdorf Flur 1, Hermsdorf Flur 2, Hermsdorf Flur 3, Hermsdorf Flur 4, Hermsdorf Flur 4, Koblenz, Koblenz Flur 1, Koblenz Flur 10, Koblenz Flur 2, Koblenz Flur 4, Koblenz Flur 5, Koblenz Flur 8, Lippen, Lippen Flur 1, Lippen Flur 2, Lippen Flur 3, Lippen Flur 4, Lippen Flur 5, Lippen Flur 6, Litschen, Litschen Flur 1, Litschen Flur 2, Litschen Flur 3, Litschen Flur 4, Litschen Flur 5, Lohsa, Lohsa Flur 1, Lohsa Flur 10, Lohsa Flur 11, Lohsa Flur 12, Lohsa Flur 2, Lohsa Flur 3, Lohsa Flur 4, Lohsa Flur 5, Lohsa Flur 6, Lohsa Flur 6, Lohsa Flur 7, Lohsa Flur 8, Lohsa Flur 9, Mortka, Mortka Flur 1, Mortka Flur 1, Mortka Flur 2, Neustadt Flur 15, Riegel, Riegel Flur 1, Särchen, Särchen Flur 1, Särchen Flur 2, Särchen Flur 3, Särchen Flur 4, Särchen Flur 5, Särchen Flur 5, Scheibe, Scheibe Flur 1, Scheibe Flur 2, Seidewinkel Flur 16, Steinitz, Steinitz Flur 1, Steinitz Flur 1, Steinitz Flur 2, Steinitz Flur 2, Steinitz Flur 3, Steinitz Flur 3, Weißig, Weißig Flur 1, Weißig Flur 2, Weißkollm, Weißkollm Flur 1, Weißkollm Flur 2, Weißkollm Flur 2, Weißkollm Flur 3, Weißkollm Flur 4, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 6, Weißkollm Flur 7, Weißkollm Flur 8 und Weißkollm Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Lohsa vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Baugrenze

Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

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