Die Stadt bzw. Gemeinde Hohendubrau wird unterteilt in die Gemarkungen Gebelzig, Gebelzig Flur 1, Gebelzig Flur 2, Groß-Radisch, Groß-Radisch Flur 1, Weigersdorf, Weigersdorf Flur 1, Weigersdorf Flur 10, Weigersdorf Flur 11, Weigersdorf Flur 12, Weigersdorf Flur 13, Weigersdorf Flur 14, Weigersdorf Flur 15, Weigersdorf Flur 16, Weigersdorf Flur 17, Weigersdorf Flur 2, Weigersdorf Flur 3, Weigersdorf Flur 4, Weigersdorf Flur 5, Weigersdorf Flur 6, Weigersdorf Flur 7, Weigersdorf Flur 8 und Weigersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Hohendubrau vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.
Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.