Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.

Dabei muss das abzuteilende Teilstück bereits aus einem (oder mehreren) Flurstücken bestehen. Ist dies nicht der Fall, was die Regel sein wird, so ist zunächst die Zerlegung des Flurstückes (Vorgang im Liegenschaftskataster) in mehrere entsprechend geformte Flurstücke erforderlich. Für die Teilung des Grundstückes und den Verkauf ist die Zuziehung eines Notars notwendig, für die Zerlegung des Flurstückes ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Das Gegenstück zur Teilung ist die Zuschreibung oder Vereinigung von Grundstücken. [BauGB §19]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Abstandsflächen

sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

Einmessen

"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.