Die Stadt bzw. Gemeinde Bad Muskau wird unterteilt in die Gemarkungen Bad Muskau, Bad Muskau Flur 1, Bad Muskau Flur 10, Bad Muskau Flur 11, Bad Muskau Flur 12, Bad Muskau Flur 13, Bad Muskau Flur 14, Bad Muskau Flur 15, Bad Muskau Flur 2, Bad Muskau Flur 3, Bad Muskau Flur 4, Bad Muskau Flur 5, Bad Muskau Flur 6, Bad Muskau Flur 7, Bad Muskau Flur 8 und Bad Muskau Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Bad Muskau vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.
Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.