Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz wird unterteilt in die Gemarkungen Battaune, Battaune Flur 1, Battaune Flur 2, Battaune Flur 3, Battaune Flur 4, Doberschütz, Doberschütz Flur 1, Doberschütz Flur 2, Doberschütz Flur 3, Doberschütz Flur 4, Doberschütz Flur 5, Mölbitz, Mölbitz Flur 1, Mölbitz Flur 2, Mörtitz, Mörtitz Flur 1, Mörtitz Flur 2, Mörtitz Flur 3, Mörtitz Flur 4, Mörtitz Flur 5, Mörtitz Flur 6, Paschwitz, Paschwitz Flur 1, Paschwitz Flur 2, Paschwitz Flur 3, Paschwitz Flur 4, Paschwitz Flur 5, Sprotta, Sprotta Flur 1, Sprotta Flur 2, Sprotta Flur 3, Sprotta Flur 4, Sprotta Flur 5, Sprotta Flur 6, Wöllnau, Wöllnau Flur 1, Wöllnau Flur 2, Wöllnau Flur 3, Wöllnau Flur 4, Wöllnau Flur 5, Wöllnau Flur 6, Wöllnau Flur 7 und Wöllnau Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Doberschütz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Teilungsgenehmigung

seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.

Zerlegung

ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.