Die Stadt bzw. Gemeinde Nossen wird unterteilt in die Gemarkungen Abend, Augustusberg, Badersen, Bodenbach, Deutschenbora, Dobschütz, Elgersdorf, Eulitz, Gallschütz, Gohla, Göltzscha, Graupzig, Heynitz, Höfgen, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kottewitz, Kreißa, Leippen, Leuben, Lossen, Mahlitzsch, Mergenthal, Mertitz, Mettelwitz, Mutzschwitz, Niedereula, Niedergruna, Noßlitz, Nossen, Obereula, Oberstößwitz, Pinnewitz, Praterschütz, Priesen, Pröda/Schl., Raßlitz, Raußlitz, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schleinitz, Schrebitz, Stahna, Starbach, Wahnitz, Wauden, Wendischbora, Wolkau, Wuhsen, Wunschwitz, Zella, Zetta und Ziegenhain. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Nossen vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]
Oft wird die Absteckung eines Gebäudes als Gebäudeeinmessung bezeichnet, dies ist aber nicht exakt. Gebäudeeinmessung meint hier die Aufnahme eines bestehenden Gebäudes für das Liegenschaftskataster.
Mehr unter Gebäudeaufnahme
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.