Stadt bzw. Gemeinde Dresden

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Dresden wird unterteilt in die Gemarkungen Altfranken, Altstadt I, Altstadt II, Blasewitz, Borsberg, Brabschütz, Briesnitz, Bühlau, Coschütz, Cossebaude, Cotta, Cunnersdorf, Dobritz, Dölzschen, Dresdner Heide, Eschdorf, Friedrichstadt, Gittersee, Gomlitz, Gompitz, Gönnsdorf, Gorbitz, Gostritz, Großluga, Großzschachwitz, Gruna, Helfenberg, Hellerau, Hellerberge, Hosterwitz, Kaditz, Kaitz, Kauscha, Kemnitz, Kleinluga, Kleinpestitz, Kleinzschachwitz, Klotzsche, Krieschendorf, Langebrück, Laubegast, Lausa, Leuben, Leubnitz-Neuostra, Leuteritz, Leutewitz, Löbtau, Lockwitz, Loschwitz, Malschendorf, Marsdorf, Merbitz, Meußlitz, Mickten, Mobschatz, Mockritz, Naußlitz, Neustadt, Nickern, Niedergohlis, Niederpoyritz, Niedersedlitz, Niederwartha, Obergohlis, Oberpoyritz, Oberwartha, Ockerwitz, Omsewitz, Pappritz, Pennrich, Pieschen, Pillnitz, Plauen, Podemus, Prohlis, Räcknitz, Reick, Reitzendorf, Rennersdorf, Rochwitz, Rockau, Roitzsch, Rossendorf, Roßthal, Schönborn, Schönfeld, Schullwitz, Seidnitz, Söbrigen, Sporbitz, Steinbach, Stetzsch, Strehlen, Striesen, Tolkewitz, Torna, Trachau, Trachenberge, Übigau, Unkersdorf, Wachwitz, Weißer Hirsch, Weißig, Weixdorf, Wilschdorf, Wölfnitz, Zaschendorf, Zöllmen, Zschertnitz und Zschieren. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dresden vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Gemarkung

Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.

Grenzfeststellung

Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.

Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.