Die Stadt bzw. Gemeinde Dresden wird unterteilt in die Gemarkungen Altfranken, Altstadt I, Altstadt II, Blasewitz, Borsberg, Brabschütz, Briesnitz, Bühlau, Coschütz, Cossebaude, Cotta, Cunnersdorf, Dobritz, Dölzschen, Dresdner Heide, Eschdorf, Friedrichstadt, Gittersee, Gomlitz, Gompitz, Gönnsdorf, Gorbitz, Gostritz, Großluga, Großzschachwitz, Gruna, Helfenberg, Hellerau, Hellerberge, Hosterwitz, Kaditz, Kaitz, Kauscha, Kemnitz, Kleinluga, Kleinpestitz, Kleinzschachwitz, Klotzsche, Krieschendorf, Langebrück, Laubegast, Lausa, Leuben, Leubnitz-Neuostra, Leuteritz, Leutewitz, Löbtau, Lockwitz, Loschwitz, Malschendorf, Marsdorf, Merbitz, Meußlitz, Mickten, Mobschatz, Mockritz, Naußlitz, Neustadt, Nickern, Niedergohlis, Niederpoyritz, Niedersedlitz, Niederwartha, Obergohlis, Oberpoyritz, Oberwartha, Ockerwitz, Omsewitz, Pappritz, Pennrich, Pieschen, Pillnitz, Plauen, Podemus, Prohlis, Räcknitz, Reick, Reitzendorf, Rennersdorf, Rochwitz, Rockau, Roitzsch, Rossendorf, Roßthal, Schönborn, Schönfeld, Schullwitz, Seidnitz, Söbrigen, Sporbitz, Steinbach, Stetzsch, Strehlen, Striesen, Tolkewitz, Torna, Trachau, Trachenberge, Übigau, Unkersdorf, Wachwitz, Weißer Hirsch, Weißig, Weixdorf, Wilschdorf, Wölfnitz, Zaschendorf, Zöllmen, Zschertnitz und Zschieren. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dresden vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]