Stadt bzw. Gemeinde Trebendorf

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Trebendorf wird unterteilt in die Gemarkungen Mühlrose, Mühlrose Flur 1, Mühlrose Flur 10, Mühlrose Flur 11, Mühlrose Flur 12, Mühlrose Flur 2, Mühlrose Flur 3, Mühlrose Flur 4, Mühlrose Flur 6, Mühlrose Flur 7, Mühlrose Flur 8, Mühlrose Flur 9, Trebendorf, Trebendorf Flur 1, Trebendorf Flur 10, Trebendorf Flur 2, Trebendorf Flur 3, Trebendorf Flur 4, Trebendorf Flur 5, Trebendorf Flur 6, Trebendorf Flur 7, Trebendorf Flur 8 und Trebendorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Trebendorf vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Feldstein

Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.

Verschmelzung

ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

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