Stadt bzw. Gemeinde Vierkirchen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Vierkirchen wird unterteilt in die Gemarkungen Arnsdorf-Hilbersd. Flur 1, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 2, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 3, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 4, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 5, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 6, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 7, Arnsdorf-Hilbersdorf, Buchholz, Buchholz Flur 1, Buchholz Flur 10, Buchholz Flur 2, Buchholz Flur 3, Buchholz Flur 4, Buchholz Flur 5, Buchholz Flur 6, Buchholz Flur 7, Buchholz Flur 8, Buchholz Flur 9, Melaune, Melaune Flur 1, Melaune Flur 2, Melaune Flur 3, Melaune Flur 4, Melaune Flur 5, Melaune Flur 6 und Melaune Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Vierkirchen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Negativzeugnis

Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

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