Die Stadt bzw. Gemeinde Schöpstal wird unterteilt in die Gemarkungen Ebersbach, Ebersbach Flur 1, Ebersbach Flur 2, Ebersbach Flur 3, Ebersbach Flur 4, Ebersbach Flur 5, Ebersbach Flur 6, Girbigsdorf, Girbigsdorf Flur 1, Girbigsdorf Flur 2, Girbigsdorf Flur 3, Girbigsdorf Flur 34, Girbigsdorf Flur 4, Girbigsdorf Flur 44, Girbigsdorf Flur 5, Girbigsdorf Flur 6, Kunnersdorf, Kunnersdorf Flur 1, Kunnersdorf Flur 2, Kunnersdorf Flur 3, Kunnersdorf Flur 4, Kunnersdorf Flur 5, Kunnersdorf Flur 6, Kunnersdorf Flur 7, Kunnersdorf Flur 8 und Kunnersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schöpstal vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.
Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.