Stadt bzw. Gemeinde Schöpstal

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Schöpstal wird unterteilt in die Gemarkungen Ebersbach, Ebersbach Flur 1, Ebersbach Flur 2, Ebersbach Flur 3, Ebersbach Flur 4, Ebersbach Flur 5, Ebersbach Flur 6, Girbigsdorf, Girbigsdorf Flur 1, Girbigsdorf Flur 2, Girbigsdorf Flur 3, Girbigsdorf Flur 34, Girbigsdorf Flur 4, Girbigsdorf Flur 44, Girbigsdorf Flur 5, Girbigsdorf Flur 6, Kunnersdorf, Kunnersdorf Flur 1, Kunnersdorf Flur 2, Kunnersdorf Flur 3, Kunnersdorf Flur 4, Kunnersdorf Flur 5, Kunnersdorf Flur 6, Kunnersdorf Flur 7, Kunnersdorf Flur 8 und Kunnersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schöpstal vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Sonderung

Sonderung ist die Aufteilung eines Flurstückes (Zerlegung) in mehrere Flurstücke. Als Besonderheit findet dabei keine örtliche Vermessung statt. Die Sonderung ist nur zulässig für Öffentliche Straßen, Wege und Plätze. [SächsVermKatG §14 Abs. 2]

Flurkarte

Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.