Die Stadt bzw. Gemeinde Königshain wird unterteilt in die Gemarkungen Königshain, Königshain Flur 1, Königshain Flur 10, Königshain Flur 11, Königshain Flur 12, Königshain Flur 13, Königshain Flur 14, Königshain Flur 2, Königshain Flur 3, Königshain Flur 4, Königshain Flur 5, Königshain Flur 6, Königshain Flur 7, Königshain Flur 8 und Königshain Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Königshain vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.
Oft wird die Absteckung eines Gebäudes als Gebäudeeinmessung bezeichnet, dies ist aber nicht exakt. Gebäudeeinmessung meint hier die Aufnahme eines bestehenden Gebäudes für das Liegenschaftskataster.
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Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.