Die Stadt bzw. Gemeinde Waldhufen wird unterteilt in die Gemarkungen Diehsa, Diehsa Flur 1, Jänkendorf, Jänkendorf Flur 1, Jänkendorf Flur 2, Jänkendorf Flur 3, Jänkendorf Flur 4, Jänkendorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf, Nieder-Seifersdorf Flur 1, Nieder-Seifersdorf Flur 10, Nieder-Seifersdorf Flur 11, Nieder-Seifersdorf Flur 2, Nieder-Seifersdorf Flur 3, Nieder-Seifersdorf Flur 4, Nieder-Seifersdorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf Flur 6, Nieder-Seifersdorf Flur 7, Nieder-Seifersdorf Flur 8, Nieder-Seifersdorf Flur 9, Thiemendorf, Thiemendorf Flur 1, Thiemendorf Flur 2, Thiemendorf Flur 3 und Thiemendorf Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Waldhufen vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.
Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.