Stadt bzw. Gemeinde Schleife

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Schleife wird unterteilt in die Gemarkungen Mulkwitz, Mulkwitz Flur 10, Mulkwitz Flur 11, Mulkwitz Flur 12, Mulkwitz Flur 13, Mulkwitz Flur 14, Mulkwitz Flur 9, Rohne, Rohne Flur 1, Rohne Flur 2, Rohne Flur 3, Rohne Flur 4, Rohne Flur 5, Rohne Flur 6, Rohne Flur 7, Rohne Flur 8, Schleife, Schleife Flur 1, Schleife Flur 10, Schleife Flur 11, Schleife Flur 12, Schleife Flur 13, Schleife Flur 14, Schleife Flur 15, Schleife Flur 16, Schleife Flur 2, Schleife Flur 3, Schleife Flur 4, Schleife Flur 5, Schleife Flur 6, Schleife Flur 7, Schleife Flur 8 und Schleife Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schleife vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Gebäudeeinmessung

Oft wird die Absteckung eines Gebäudes als Gebäudeeinmessung bezeichnet, dies ist aber nicht exakt. Gebäudeeinmessung meint hier die Aufnahme eines bestehenden Gebäudes für das Liegenschaftskataster.

Mehr unter Gebäudeaufnahme

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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