Die Stadt bzw. Gemeinde Schleife wird unterteilt in die Gemarkungen Mulkwitz, Mulkwitz Flur 10, Mulkwitz Flur 11, Mulkwitz Flur 12, Mulkwitz Flur 13, Mulkwitz Flur 14, Mulkwitz Flur 9, Rohne, Rohne Flur 1, Rohne Flur 2, Rohne Flur 3, Rohne Flur 4, Rohne Flur 5, Rohne Flur 6, Rohne Flur 7, Rohne Flur 8, Schleife, Schleife Flur 1, Schleife Flur 10, Schleife Flur 11, Schleife Flur 12, Schleife Flur 13, Schleife Flur 14, Schleife Flur 15, Schleife Flur 16, Schleife Flur 2, Schleife Flur 3, Schleife Flur 4, Schleife Flur 5, Schleife Flur 6, Schleife Flur 7, Schleife Flur 8 und Schleife Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schleife vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]
Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]