Stadt bzw. Gemeinde Schleife

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Schleife wird unterteilt in die Gemarkungen Mulkwitz, Mulkwitz Flur 10, Mulkwitz Flur 11, Mulkwitz Flur 12, Mulkwitz Flur 13, Mulkwitz Flur 14, Mulkwitz Flur 9, Rohne, Rohne Flur 1, Rohne Flur 2, Rohne Flur 3, Rohne Flur 4, Rohne Flur 5, Rohne Flur 6, Rohne Flur 7, Rohne Flur 8, Schleife, Schleife Flur 1, Schleife Flur 10, Schleife Flur 11, Schleife Flur 12, Schleife Flur 13, Schleife Flur 14, Schleife Flur 15, Schleife Flur 16, Schleife Flur 2, Schleife Flur 3, Schleife Flur 4, Schleife Flur 5, Schleife Flur 6, Schleife Flur 7, Schleife Flur 8 und Schleife Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schleife vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Abmarkungsmangel

Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

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