Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Gemarkung

Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.

Baugrenze

Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.