Die Stadt bzw. Gemeinde Elsnig wird unterteilt in die Gemarkungen Döbern, Döbern Flur 1, Döbern Flur 2, Döbern Flur 3, Drebligar, Drebligar Flur 1, Drebligar Flur 10, Drebligar Flur 2, Drebligar Flur 3, Drebligar Flur 4, Drebligar Flur 5, Drebligar Flur 6, Drebligar Flur 7, Drebligar Flur 8, Drebligar Flur 9, Elsnig, Elsnig Flur 1, Elsnig Flur 2, Elsnig Flur 3, Elsnig Flur 4, Mockritz, Mockritz Flur 4, Mockritz Flur 5, Mockritz Flur 6, Mockritz Flur 7, Mockritz Flur 8, Neiden, Neiden Flur 1, Neiden Flur 2, Neiden Flur 3, Neiden Flur 4 und Torgau Flur 39. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Elsnig vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.
Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]