Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Jesewitz wird unterteilt in die Gemarkungen Gallen, Gallen Flur 1, Gallen Flur 2, Gallen Flur 3, Gotha, Gotha Flur 1, Gotha Flur 2, Gotha Flur 3, Gotha Flur 4, Gotha Flur 5, Gotha Flur 6, Groitzsch, Groitzsch Flur 1, Groitzsch Flur 2, Groitzsch Flur 3, Groitzsch Flur 4, Groitzsch Flur 5, Jesewitz, Jesewitz Flur 1, Jesewitz Flur 2, Jesewitz Flur 3, Jesewitz Flur 4, Jesewitz Flur 5, Jesewitz Flur 6, Liemehna, Liemehna Flur 1, Liemehna Flur 2, Liemehna Flur 3, Liemehna Flur 4, Liemehna Flur 5, Pehritzsch, Pehritzsch Flur 1, Pehritzsch Flur 2, Pehritzsch Flur 3, Pehritzsch Flur 4, Pehritzsch Flur 5, Pehritzsch Flur 6, Pehritzsch Flur 7, Wölpern, Wölpern Flur 1 und Wölpern Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Jesewitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baugrenze

Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]

Flurkarte

Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.