Stadt bzw. Gemeinde Neißeaue

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Neißeaue wird unterteilt in die Gemarkungen Deschka, Deschka Flur 1, Deschka Flur 10, Deschka Flur 11, Deschka Flur 12, Deschka Flur 2, Deschka Flur 3, Deschka Flur 4, Deschka Flur 5, Deschka Flur 6, Deschka Flur 7, Deschka Flur 8, Deschka Flur 9, Groß Krauscha, Groß Krauscha Flur 1, Groß Krauscha Flur 2, Groß Krauscha Flur 3, Groß Krauscha Flur 4, Groß Krauscha Flur 5, Groß Krauscha Flur 6, Groß Krauscha Flur 7, Groß Krauscha Flur 8, Kaltwasser, Kaltwasser Flur 1, Kaltwasser Flur 2, Kaltwasser Flur 3, Kaltwasser Flur 4, Zodel, Zodel Flur 1, Zodel Flur 2, Zodel Flur 3, Zodel Flur 4, Zodel Flur 5 und Zodel Flur 6. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Neißeaue vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Abmarkungsmangel

Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

Einwandfreie Vermessung

Der Begriff meinte aufgrund der daran gebundenen Kriterien in den Katastervorschriften eine kontrollierte (und damit technisch einwandfreie) Vermessung. Mit der Einführung der neuen Katastervermessungsvorschriften im September 2003 wurde dieser Begriff abgeschafft, die Anforderungen durch den rechtlichen Aspekt erweitert und man spricht nun von der festgelegten Lage (FL) eines Grenzpunktes bzw. von einem Festgestellten Grenzpunkt (FGP).

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