Die Stadt bzw. Gemeinde Niesky wird unterteilt in die Gemarkungen Kosel, Kosel Flur 1, Kosel Flur 2, Kosel Flur 4, Kosel Flur 5, Kosel Flur 6, Kosel Flur 7, Niesky, Niesky Flur 1, Niesky Flur 11, Niesky Flur 12, Niesky Flur 13, Niesky Flur 14, Niesky Flur 15, Niesky Flur 16, Niesky Flur 17, Niesky Flur 2, Niesky Flur 3, Niesky Flur 4, Niesky Flur 5, Niesky Flur 6, Stannewisch, Stannewisch Flur 1 und Stannewisch Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Niesky vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.
Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.