"Landwirtschaft ist die Kunst, auf eigenem Grund und Boden Nahrungsmittel für andere zu produzieren, ohne selbst dabei zu verhungern." [gefunden im Amt für Flurneuordnung Schorndorf]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baulinie

Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

Bodenrichtwert

Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.