Die Stadt bzw. Gemeinde Reichenbach/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Dittmannsdorf, Dittmannsdorf Flur 1, Dittmannsdorf Flur 2, Dittmannsdorf Flur 3, Mengelsdorf, Mengelsdorf Flur 1, Mengelsdorf Flur 2, Mengelsdorf Flur 3, Mengelsdorf Flur 4, Mengelsdorf Flur 5, Mengelsdorf Flur 6, Mengelsdorf Flur 7, Meuselwitz, Meuselwitz Flur 1, Meuselwitz Flur 10, Meuselwitz Flur 2, Meuselwitz Flur 3, Meuselwitz Flur 4, Meuselwitz Flur 5, Meuselwitz Flur 6, Meuselwitz Flur 7, Meuselwitz Flur 8, Meuselwitz Flur 9, Reichenbach, Sohland und Zoblitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Reichenbach/O.L. vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.
Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung