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Warum ist mein Gebäude in der Flurkarte gestrichelt dargestellt?

Das Gebäude wurde, da es bisher noch nicht in der Karte war, aus einem Luftbild übernommen. Dabei wird in der Regel jedoch nur der Dachumring erfasst. Das Gebäude ist in diesen Fällen meist zu groß eingetragen. In Abhängigkeit davon, wie das Luftbild erzeugt wurde, kann das Gebäude außerdem noch verschoben dargestellt sein. Die Abweichungen zur tatsächlichen Lage können bis zu einigen Metern groß sein.

Außerdem ist aus dem Luftbild oft nicht zu erkennen, ob es sich überhaupt um ein Gebäude im Sinne des Liegenschaftskatasters handelt. Falls Sie eine Flurkarte beispielsweise zur Eintragung von Leitungs- oder Wegerechten verwenden wollen, sollten Sie sich keinesfalls auf die derart eingetragenen Gebäude verlassen! Außerdem entbindet Sie ein aus dem Luftbild eingetragenes Gebäude nicht von der Pflicht, Ihr Gebäude aufmessen zu lassen, falls es nach dem 24.06.1991 errichtet oder wesentlich verändert wurde.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Baugrenze

Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]

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