Stadt bzw. Gemeinde Rietschen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Rietschen wird unterteilt in die Gemarkungen Daubitz, Daubitz Flur 1, Daubitz Flur 10, Daubitz Flur 2, Daubitz Flur 3, Daubitz Flur 4, Daubitz Flur 5, Daubitz Flur 6, Daubitz Flur 7, Daubitz Flur 8, Daubitz Flur 9, Rietschen, Rietschen Flur 1, Rietschen Flur 10, Rietschen Flur 11, Rietschen Flur 12, Rietschen Flur 13, Rietschen Flur 2, Rietschen Flur 3, Rietschen Flur 4, Rietschen Flur 5, Rietschen Flur 6, Rietschen Flur 7, Rietschen Flur 8, Rietschen Flur 9, Teicha, Teicha Flur 1, Teicha Flur 2, Teicha Flur 3, Viereichen, Viereichen Flur 1, Viereichen Flur 10, Viereichen Flur 11, Viereichen Flur 12, Viereichen Flur 13, Viereichen Flur 14, Viereichen Flur 15, Viereichen Flur 16, Viereichen Flur 17, Viereichen Flur 18, Viereichen Flur 2, Viereichen Flur 3, Viereichen Flur 4, Viereichen Flur 5, Viereichen Flur 6, Viereichen Flur 7, Viereichen Flur 8 und Viereichen Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Rietschen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Gebäudeaufnahme

Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Flurstück

Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]

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