Die Stadt bzw. Gemeinde Bernsdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Bernsdorf, Bernsdorf Flur 1, Bernsdorf Flur 10, Bernsdorf Flur 11, Bernsdorf Flur 2, Bernsdorf Flur 3, Bernsdorf Flur 4, Bernsdorf Flur 5, Bernsdorf Flur 6, Bernsdorf Flur 7, Bernsdorf Flur 8, Bernsdorf Flur 9, Großgrabe, Langenholz, Schwarzkollm Flur 10, Schwarzkollm Flur 12, Straßgräbchen, Wiednitz, Wiednitz Flur 1, Wiednitz Flur 2, Wiednitz Flur 3, Wiednitz Flur 4, Wiednitz Flur 5, Wiednitz Flur 6, Wiednitz Flur 7, Wiednitz Flur 8, Wiednitz Flur 9, Wittichenau Flur 1, Zeißholz, Zeißholz Flur 1, Zeißholz Flur 2, Zeißholz Flur 3, Zeißholz Flur 4 und Zeißholz Flur 5. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Bernsdorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.
Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.