ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.

So müssen die Flurstücke direkt aneinander angrenzen und u.a. müssen sie zum gleichen Grundstück gehören, d.h. sie müssen im Bestandsverzeichnis eines Grundbuches unter der gleichen laufenden Nummer gebucht sein. Um dies zu erreichen, kann die Zuschreibung oder Vereinigung von Grundstücken unter Mitwirkung eines Notars erforderlich sein. Sind die Voraussetzungen nun gegeben, so genügt ein formloser Antrag an das zuständige Vermessungsamt, um die Verschmelzung durchführen zu lassen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Wandergrenzstein

"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.