Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Ein solcher Lageplan darf unter bestimmten Voraussetzungen nur einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden: Wenn die betroffenen Grenzen noch nicht nach §12(2) SächsVermKatGDVO bestimmt sind und nur von einem Beratenden Ingenieur der Fachrichtung Vermessung oder - insbesondere bei schwierigen Grenzverhältnissen - einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden. Schwierige Grenzverhältnisse liegen u.a. vor, wenn nur die minimal zulässigen Tiefen der Abstandsflächen eingehalten werden sollen oder Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück liegen sollen. Hierfür kann u.U. notwendig werden, zunächst eine Grenzwiederherstellung durchzuführen. [DVOSächsBO §9]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baulast

Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]

Einmessen

"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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