Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.

Der Wert des Grund und Bodens eines Grundstückes unterscheidet vom Verkehrswert bzw. Kaufpreis des Grundstückes u.a. dadurch, dass im Wert des Grund und Bodens keine werterhöhenden oder wertmindernden Bauwerke des Grundstücks enthalten sind. Die Bodenrichtwerte werden veröffentlicht und können auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt werden. [BauGB §196]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Flurkarte

Die Flurkarte ist der einzige bildliche Nachweis aller Flurstücke eines bestimmten Gebietes und ist ein wesentlicher Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]