Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.