Stadt bzw. Gemeinde Rothenburg/O.L.

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Rothenburg/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Lodenau, Lodenau Flur 1, Lodenau Flur 10, Lodenau Flur 11, Lodenau Flur 12, Lodenau Flur 13, Lodenau Flur 2, Lodenau Flur 3, Lodenau Flur 4, Lodenau Flur 5, Lodenau Flur 6, Lodenau Flur 7, Lodenau Flur 9, Neusorge, Neusorge Flur 1, Neusorge Flur 2, Neusorge Flur 3, Neusorge Flur 4, Nieder-Neundorf, Nieder-Neundorf Flur 1, Nieder-Neundorf Flur 2, Nieder-Neundorf Flur 3, Nieder-Neundorf Flur 4, Nieder-Neundorf Flur 5, Nieder-Neundorf Flur 6, Nieder-Neundorf Flur 7, Nieder-Neundorf Flur 8, Rothenburg, Rothenburg Flur 1, Rothenburg Flur 10, Rothenburg Flur 11, Rothenburg Flur 12, Rothenburg Flur 13, Rothenburg Flur 14, Rothenburg Flur 15, Rothenburg Flur 2, Rothenburg Flur 3, Rothenburg Flur 4, Rothenburg Flur 5, Rothenburg Flur 6, Rothenburg Flur 7, Rothenburg Flur 8, Rothenburg Flur 9, Uhsmannsdorf, Uhsmannsdorf Flur 1, Uhsmannsdorf Flur 4 und Uhsmannsdorf Flur 5. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Rothenburg/O.L. vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzverhandlung

Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Verschmelzung

ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.