Die Stadt bzw. Gemeinde Horka wird unterteilt in die Gemarkungen Biehain, Biehain Flur 1, Biehain Flur 2, Biehain Flur 3, Biehain Flur 4, Biehain Flur 5, Biehain Flur 6, Horka, Horka Flur 10, Horka Flur 11, Horka Flur 12, Horka Flur 13, Horka Flur 14, Horka Flur 16, Horka Flur 17, Horka Flur 18, Horka Flur 2, Horka Flur 3, Horka Flur 4, Horka Flur 5, Horka Flur 6, Horka Flur 7, Horka Flur 8, Horka Flur 9, Mückenhain, Mückenhain Flur 1, Mückenhain Flur 2 und Mückenhain Flur 3. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Horka vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.
Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt: