Stadt bzw. Gemeinde Beilrode

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Beilrode wird unterteilt in die Gemarkungen Beilrode, Beilrode Flur 1, Beilrode Flur 2, Beilrode Flur 3, Beilrode Flur 4, Beilrode Flur 5, Beilrode Flur 6, Beilrode Flur 7, Beilrode Flur 8, Beilrode Flur 9, Dautzschen, Dautzschen Flur 1, Dautzschen Flur 10, Dautzschen Flur 2, Dautzschen Flur 3, Dautzschen Flur 4, Dautzschen Flur 5, Dautzschen Flur 6, Dautzschen Flur 7, Dautzschen Flur 8, Dautzschen Flur 9, Döbrichau, Döbrichau Flur 1, Döbrichau Flur 10, Döbrichau Flur 11, Döbrichau Flur 2, Döbrichau Flur 3, Döbrichau Flur 4, Döbrichau Flur 5, Döbrichau Flur 6, Döbrichau Flur 7, Döbrichau Flur 8, Döbrichau Flur 9, Großtreben, Großtreben Flur 1, Großtreben Flur 10, Großtreben Flur 11, Großtreben Flur 12, Großtreben Flur 13, Großtreben Flur 2, Großtreben Flur 3, Großtreben Flur 4, Großtreben Flur 5, Großtreben Flur 6, Großtreben Flur 7, Großtreben Flur 8, Großtreben Flur 9, Rosenfeld, Rosenfeld Flur 1, Rosenfeld Flur 10, Rosenfeld Flur 2, Rosenfeld Flur 3, Rosenfeld Flur 4, Rosenfeld Flur 5, Rosenfeld Flur 6, Rosenfeld Flur 7, Rosenfeld Flur 8, Rosenfeld Flur 9, Zwethau, Zwethau Flur 1, Zwethau Flur 2, Zwethau Flur 3, Zwethau Flur 4, Zwethau Flur 5, Zwethau Flur 6, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 7, Zwethau Flur 8 und Zwethau Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Beilrode vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Nachholung der Abmarkung

Wurde die Abmarkung eines Grenzpunktes ausgesetzt, so ist sie nachzuholen, wenn der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. die Baumaßnahmen für ein neues Eigenheim abgeschlossen sind. [SächsVermKatGDVO §16]

Geschieht dies innerhalb einer Frist von drei Jahren, so kann dies ohne Antrag erfolgen und es ist derjenige Kostenschuldner, der auch Kostenschuldner der ursprünglichen Vermessung war. Die Nachholung der Abmarkung wird dann grundsätzlich von der Stelle ausgeführt, die die Abmarkung ausgesetzt hat. Sind die Aussetzungsgründe weggefallen ist es sehr hilfreich, wenn die jeweiligen Eigentümer dem Vermesser einen Hinweis geben, dass die Abmarkung nun erfolgen kann.

Nach der Frist von drei Jahren erfolgt die Nachholung nur auf Antrag eines angrenzenden Eigentümers und Kostenschuldner ist derjenige, der den Antrag stellt oder der die Übernahme der Kosten schriftlich erklärt.

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.