Stadt bzw. Gemeinde Reichenbach/O.L.

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Reichenbach/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Dittmannsdorf, Dittmannsdorf Flur 1, Dittmannsdorf Flur 2, Dittmannsdorf Flur 3, Mengelsdorf, Mengelsdorf Flur 1, Mengelsdorf Flur 2, Mengelsdorf Flur 3, Mengelsdorf Flur 4, Mengelsdorf Flur 5, Mengelsdorf Flur 6, Mengelsdorf Flur 7, Meuselwitz, Meuselwitz Flur 1, Meuselwitz Flur 10, Meuselwitz Flur 2, Meuselwitz Flur 3, Meuselwitz Flur 4, Meuselwitz Flur 5, Meuselwitz Flur 6, Meuselwitz Flur 7, Meuselwitz Flur 8, Meuselwitz Flur 9, Reichenbach, Sohland und Zoblitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Reichenbach/O.L. vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

Grenzverhandlung

Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.