Stadt bzw. Gemeinde Belgern-Schildau

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Belgern-Schildau wird unterteilt in die Gemarkungen Belgern, Belgern Flur 1, Belgern Flur 10, Belgern Flur 11, Belgern Flur 12, Belgern Flur 13, Belgern Flur 14, Belgern Flur 2, Belgern Flur 3, Belgern Flur 4, Belgern Flur 5, Belgern Flur 6, Belgern Flur 7, Belgern Flur 8, Belgern Flur 9, Bockwitz, Bockwitz Flur 1, Bockwitz Flur 2, Bockwitz Flur 3, Bockwitz Flur 4, Bockwitz Flur 5, Kobershain, Kobershain Flur 1, Kobershain Flur 2, Kobershain Flur 3, Lausa, Lausa Flur 1, Lausa Flur 2, Lausa Flur 3, Lausa Flur 4, Lausa Flur 5, Lausa Flur 6, Liebersee, Liebersee Flur 1, Liebersee Flur 10, Liebersee Flur 11, Liebersee Flur 2, Liebersee Flur 3, Liebersee Flur 4, Liebersee Flur 5, Liebersee Flur 6, Liebersee Flur 7, Liebersee Flur 8, Liebersee Flur 9, Mahitzschen, Mahitzschen Flur 1, Mahitzschen Flur 10, Mahitzschen Flur 11, Mahitzschen Flur 12, Mahitzschen Flur 13, Mahitzschen Flur 13, Mahitzschen Flur 2, Mahitzschen Flur 2, Mahitzschen Flur 3, Mahitzschen Flur 4, Mahitzschen Flur 5, Mahitzschen Flur 6, Mahitzschen Flur 7, Mahitzschen Flur 8, Mahitzschen Flur 9, Neußen, Neußen Flur 1, Neußen Flur 2, Neußen Flur 3, Neußen Flur 4, Probsthain, Probsthain Flur 1, Probsthain Flur 2, Probsthain Flur 3, Schildau, Schildau Flur 1, Schildau Flur 10, Schildau Flur 11, Schildau Flur 12, Schildau Flur 13, Schildau Flur 14, Schildau Flur 15, Schildau Flur 2, Schildau Flur 3, Schildau Flur 4, Schildau Flur 5, Schildau Flur 6, Schildau Flur 7, Schildau Flur 8, Schildau Flur 9, Sitzenroda, Sitzenroda Flur 1, Sitzenroda Flur 10, Sitzenroda Flur 11, Sitzenroda Flur 12, Sitzenroda Flur 13, Sitzenroda Flur 14, Sitzenroda Flur 2, Sitzenroda Flur 3, Sitzenroda Flur 4, Sitzenroda Flur 5, Sitzenroda Flur 6, Sitzenroda Flur 7, Sitzenroda Flur 8, Sitzenroda Flur 9, Staritz, Staritz Flur 1, Staritz Flur 2, Staritz Flur 3, Staritz Flur 4, Taura, Taura Flur 1, Taura Flur 2, Taura Flur 3, Taura Flur 4, Taura Flur 5, Taura Flur 6, Taura Flur 7, Wohlau, Wohlau Flur 1, Wohlau Flur 2, Wohlau Flur 3, Wohlau Flur 4, Wohlau Flur 5, Wohlau Flur 5, Wohlau Flur 6, Wohlau Flur 7, Wohlau Flur 8 und Wohlau Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Belgern-Schildau vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

Grenzfeststellung

Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.

Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:

Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist die Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit - so steht es im Vermessungsgesetz.
Anders ausgedrückt: Bei einer Grenzwiederherstellung wird untersucht, wo eine Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.

Dabei werden alle Katasterunterlagen verwendet, die direkt oder indirekt die wiederherzustellenden Grenzpunkte betreffen. Das sind in den meisten Fällen die Fürtführungsrisse mit ihren Zahlenangaben, aber auch Karten mit einer maßstäblichen Darstellung.

Es ist immer die Gesamtheit der Unterlagen maßgebend. Leider können in einzelnen Unterlagen Fehler enthalten sein, die dabei aufgedeckt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn man die komplette Geschichte anhand aller verfügbaren Unterlagen nachvollzieht.

Bei den örtlichen werden im erforderlichen Umfang Objekte in der Umgebung einbezogen, auf die in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters Bezug genommen wurde. Das sind natürlich Grenzsteine, können darüber hinaus aber auch andere Objekte sein wie Gebäude- und Mauerecken, Zaunsäulen usw.

Die an der wiederherzustellenden Grenze befindlichen Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Grenzbolzen usw.) werden auf ihre Lagerichtigkeit überprüft. Sind die Grenzmarken örtlich nicht vorhanden, an der falschen Stelle oder beschädigt (Abmarkungsmangel), so schließt sich deren Abmarkung an die Grenzwiederherstellung an, wenn kein Grund für das Absehen von der Abmarkung oder für die Aussetzung vorliegt.

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