Die Stadt bzw. Gemeinde Dommitzsch wird unterteilt in die Gemarkungen Dommitzsch, Dommitzsch Flur 1, Dommitzsch Flur 10, Dommitzsch Flur 11, Dommitzsch Flur 12, Dommitzsch Flur 13, Dommitzsch Flur 14, Dommitzsch Flur 15, Dommitzsch Flur 16, Dommitzsch Flur 17, Dommitzsch Flur 2, Dommitzsch Flur 3, Dommitzsch Flur 4, Dommitzsch Flur 5, Dommitzsch Flur 6, Dommitzsch Flur 7, Dommitzsch Flur 8, Dommitzsch Flur 9, Wörblitz, Wörblitz Flur 1, Wörblitz Flur 2, Wörblitz Flur 3, Wörblitz Flur 4, Wörblitz Flur 5, Wörblitz Flur 6, Wörblitz Flur 7 und Wörblitz Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dommitzsch vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]
Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.