Es gibt im Freistaat Sachsen gemäß dem Geodatendienst Sachsen 432 Gemeinden, die in insgesammt 5922 Gemarkungen unterteilt sind (Stand: 01.01.2014). Diese wiederrum werden in entsprechenden Flurstücke unterteilt.
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Wählen Sie erst den Anfangsbuchstaben der Stadt oder Gemeinde und klicken Sie dann auf den gewünschten Eintrag, um die Gemarkungen der entsprechenden Gemeinde anzuzeigen.
Bei Katastervermessungen sind wir aufgrund der Gesetze auf Sachsen beschränkt - bei Ingenieurvermessung gibt es diese Beschränkung nicht. Überwiegend sind wir aufgrund der Ortsnähe in Westsachsen, dort vor allem in Zwickau und Umgebung, tätig.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.
Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.