Hier sehen Sie einen Auszug aus den Leistungen, die wir für Sie erbringen können.

Katastervermessung

  • Grenzwiederherstellung
  • Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster
  • Zerlegung von Flurstücken (Teilungsvermessung)
  • Sonderung
  • Straßenschlussvermessung
  • Bescheinigung von Tatsachen bezüglich Flurstücksgrenzen, z.B. Überschreitung einer Grenze durch ein Gebäude oder eine Abstandsfläche

Ingenieur- und Eisenbahnvermessung

  • Lage- und Höhenplan
  • Lageplan zum Baugesuch
  • Bestandsplan, Leitungsplan
  • Eisenbahnvermessung
  • gleisgeometrische Projektierung
  • Bauabsteckung
  • Nivellement und Feinnivellement
  • Gebäudegrundriss und -querschnitt
  • Profile
  • Massenberechnung
  • Kontroll- und Überwachungsmessung

Dies ist nur ein Ausschnitt aus den möglichen Leistungen. Sollte die von Ihnen gewünschte Leistung nicht dabei sein - so fragen Sie uns bitte.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Baufenster

Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.