meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Als Vermarkungsarten kommen je nach den örtlichen Bedingungen und den Anforderungen an die Genauigkeit und Haltbarkeit Steine, Kunststoffmarken (MK), Nägel, Bolzen, Rohre, Pfähle usw. in Frage, aber auch Bleistiftstriche oder Farbe. Vermarkt werden nicht nur Grenzpunkte, sondern auch andere Punkte, die z.B. zur Errichtung und Überwachung von Bauwerken benötigt werden.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

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