ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Man unterscheidet in der Regel zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung. Die Grobabsteckung erfolgt z.B. durch Pfähle und kann zur Begrenzung für den Aushub einer Baugrube dienen. Auch ein geplanter Weg kann so in die Örtlichkeit übertragen werden, um sich einen augenscheinlichen Eindruck über dessen Wirkung im Gelände verschaffen zu können. Bei einer Feinabsteckung werden die in die Örtlichkeit übertragenen Punkte so vermarkt, dass sie millimetergenau identifiziert werden können. Die Feinabsteckung eines Gebäudes erfolgt in der Regel mit Nägeln auf ein Schnurgerüst oder direkt auf die Grundplatte eines Gebäudes und dient zur Kennzeichnung der genauen Position der zu errichtenden Wände. Die Absteckung kann die Amtliche Gebäudeaufnahme nach der Bauausführung nicht ersetzten! [SächsBO § 70 (7)]

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Teilungsgenehmigung

seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

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